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Testing Of Arabic as Foreign Language

CEFR starA1-C2 Arabic Language Proficiency Test

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES AL-ARABIYYA-INSTITUTE (AGB) 25.05.2018

  1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Das AL-ARABIYYA-INSTITUTE hat Sprachtests für Arabisch mit dem Namen AL-ARABIYYA-TEST und e-TEST entwickelt. Nachfolgend bezeichnet als “TEST”. Der TEST ist ein standardisierter computergestützter Sprachtest für Arabisch. Der TEST dient der Zertifizierung von Sprachkenntnissen auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Der TEST wird in den Niveaustufen A1 und A2, B1 und B2 sowie C1 und C2 angeboten. Das AL-ARABIYYA-INSTITUTE erbringt diese Leistungen eigenständig.

  1. ANMELDUNG ZUM TEST

Die Anmeldung kann nur online auf der Seite www.toafl.com erfolgen. Die Anmeldung zum TEST ist für die zu prüfende Person verbindlich. Wer sich zum TEST anmeldet, wird per E-Mail über Datum und Zeit des Tests informiert. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung per E-Mail durch das AL-ARABIYYA-INSTITUTE und die Zahlung der Testgebühr durch die zu prüfende Person zustande. Die Bestätigung der Anmeldung kann durch die zu prüfende Person ausgedruckt werden. Nachträgliche Änderungen zur Anmeldung zum TEST können nur im Einvernehmen beider Parteien erfolgen. Für die Testteilnahme wird eine Gebühr erhoben. Das AL-ARABIYYA-INSTITUTE ist bemüht, Ihre Anmeldung sofort zu bearbeiten. Anfragen zu Anmeldungen und Zahlungen werden in der Regel innerhalb von fünf Werktagen bearbeitet. Der zu prüfenden Person wird empfohlen, alle Transaktionsdaten im Zusammenhang mit der Anmeldung zusammen mit den Geschäftsbedingungen auszudrucken und aufzubewahren.

  1. VERTRAGSVERHÄLTNIS, VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Bestätigung der der Anmeldung zum TEST durch das AL-ARABIYYA-INSTITUTE. Das Vertragsverhältnis endet mit der vom AL-ARABIYYA-INSTITUTE zu erbringenden Leistung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist nur in außerordentlichen Ausnahmefällen möglich. Kann die zu prüfende Person aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit) eine Leistung ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen, hat die zu prüfende Person keinen Anspruch auf Rückerstattung der Testgebühren oder Leistung zu einem anderen Zeitpunkt. Ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  1. BEZAHLUNG DER TESTGEBÜHREN

Die Testgebühr ist fällig und zu zahlen, wenn ein Testdatum vereinbart wurde. Über den Eingang der Testgebühr erhält die zu prüfende Person per E-Mail eine gesonderte Nachricht. Die Bezahlung der Testgebühr kann wahlweise per Lastschriftverfahren (wenn Sie ein Konto bei einer deutschen Bank haben), per Kreditkarte oder über PayPal erfolgen. Eine Barzahlung der Testgebühr ist nicht möglich. Erstattung bei Zahlungen via PayPal: Bitte beachten Sie hierzu die AGB von PayPal.

4.1 HÖHE DER TESTGEBÜHREN

Die aktuellen Testgebühren für jede Niveaustufe werden auf der Webseite angezeigt.

4.2 RÜCKERSTATTUNG DER TESTGEBÜHREN IM KRANKHEITSFALL UND BEI VERHINDERUNG

Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest einzureichen. Dieses Attest muss spätestens zum vereinbarten Beginn des Tests dem AL-ARABIYYA-INSTITUTE vorliegen (E-Mail), um zu bestätigen, dass Sie an dem vereinbarten Termin den TEST nicht absolvieren konnten. Bereits gezahlte Testgebühren werden in diesem Falle einbehalten und ein neuer TEST-Termin wird schriftlich vereinbart. Wenn eine nicht vorhersehbare Verhinderung eintritt, die die Durchführung des Tests am vereinbarten Prüfungstermin unmöglich macht, dann muss mindestens 24 Stunden vor Testbeginn per E-Mail eine Verschiebung des Testtermins beantragt werden. In diesem Falle sind keine zusätzlichen Gebühren zu zahlen. Bereits gezahlte Testgebühren werden auch in diesem Falle einbehalten und ein neuer TEST-Termin wird schriftlich vereinbart. Wenn der TEST ohne Begründung nicht zur vereinbarten Zeit durchgeführt wird, werden die gezahlten Testgebühren nicht erstattet.

4.3 UNENTSCHULDIGTES NICHTERSCHEINEN

Wenn eine zu prüfende Person zum Prüfungstermin nicht erscheint und dem AL-ARABIYYA-INSTITUTE kein ärztliches Attest bis zum vereinbarten Beginn des Tests sendet, wird dies als unentschuldigtes Nichterscheinen betrachtet. Bereits gezahlte Testgebühren werden in diesem Falle nicht erstattet.

  1. WIDERRUF DER ANMELDUNG

Die zu prüfende Person kann ihren Vertrag (Anmeldung zum TEST) innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Die Frist beginnt mit Versenden der Bestätigung der Anmeldung für den TEST. Zur Wahrung der Widerruffrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

  1. TESTABSAGE

Das AL-ARABIYYA-INSTITUTE behält sich vor, im Falle des Ausfalls von Hardware bzw. Software oder der für die Durchführung eines Tests verantwortlichen Personen oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, Testveranstaltungen abzusagen. In diesem außerordentlichen Fall ist das AL-ARABIYYA-INSTITUTE bemüht, Absagen bzw. notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Neue Testtermine werden danach so schnell wie möglich vorgeschlagen und vereinbart. Wird ein TEST endgültig abgesagt, erhält die zu prüfende Person die gezahlte Testgebühr erstattet.

  1. Datenschutz, Geheimhaltung, Urheberrecht

Alle an der Testdurchführung und Auswertung von Testergebnissen beteiligte Personen sind zur Geheimhaltung sowie zur Einhaltung von Datenschutzvorschriften verpflichtet. Die personenbezogenen Daten der zu prüfenden Person werden zu keinem anderen Zweck, als zur Testdurchführung und Testauswertung verwendet. Das AL-ARABIYYA-INSTITUTE verwendet die personenbezogenen Daten der zu prüfenden Person ausschließlich zur Ermittlung des Prüfungsergebnisses, aber auch für eigene, wissenschaftliche oder statistische Zwecke. Zur Erfüllung der Datenschutzanforderung hat das AL-ARABIYYA-INSTITUTE technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit der Datensätze sowie der Datenverarbeitungsabläufe zu gewährleisten. Die mit der Datenverarbeitung beschäftigten Mitarbeiter des AL-ARABIYYA-INSTITUTE sind durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Alle der zu prüfenden Person zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen oder Informationen jeglicher Art, sind urheberrechtlich geschützt. Ohne das schriftliche Einverständnis des AL-ARABIYYA-INSTITUTE dürfen diese Arbeitsmaterialien oder Informationen in keiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet, zur öffentlichen Wiedergabe genutzt, an Dritte weitergegeben oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Bekanntmachung, Veröffentlichung und Zugänglichmachung jeglicher in der Prüfung ausgegebener Testaufgaben und -unterlagen an Dritte sowie deren Publizierung in sozialen Netzwerken, auf Internetplattformen, Internetforen, Webseiten oder ähnlichen Medien ist untersagt. Das AL-ARABIYYA-INSTITUTE hat das alleinige Urheberrecht auf sämtliche, im Zusammenhang mit dem TEST verwendeten Materialien (Print-, Audio- und Videomaterialien, Grafiken, Fotos, Logos, Texte, Schriften etc.). Die Testprüfungen des AL-ARABIYYA-INSTITUTE sind nicht öffentlich. Audio- oder Videoaufzeichnungen einer Testprüfung sind nur mit vorheriger Genehmigung des AL-ARABIYYA-INSTITUTE und der zu prüfenden Person möglich.

Hier finden Sie unsere allgemeine Datenschutzerklärung: https://toafl.com/de/datenschutz

  1. AUFBEWAHRUNGSFRIST

Dokumente im Zusammenhang mit der geprüften Person und ihrem TEST (Zertifikate, Schriftstücke, Bilder, Karten auf Papier und in elektronischer Form) sowie die auf Computern bzw. rechnergestützten Datenträgern gespeicherten Daten, einschließlich der dazugehörigen Dokumentationen, werden mit einer Frist von 24 Monaten aufbewahrt (Aufbewahrungsfrist). In dieser Zeit werden alle Dokumente noch für eine Bearbeitung bereitgehalten. Nach dem Ablauf dieser Frist werden alle Daten (persönliche Daten, Testergebnisse, Zertifikate) gelöscht. Während der Aufbewahrungsfrist hat die geprüfte Person Anspruch auf eine Zweitausstellung des Zertifikats als PDF für eine Gebühr von 20 Euro.

  1. ZERTIFIKAT UND TESTERGEBNISSE

Das Zertifikat ist nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit sowie formale Richtigkeit (Namen, Adresse, Foto etc.) zu überprüfen.

  1. RECHT AUF EINSICHT IN DIE TESTERGEBNISSE

Jeder geprüften Person wird innerhalb der Aufbewahrungsfrist auf Antrag Einsicht in seine TEST-Unterlagen gewährt. Der Antrag auf Einsicht in Testergebnisse ist per E-Mail zu stellen, jedoch frühestens vier Wochen nach erfolgter Testteilnahme. Die Einsicht in Testergebnisse ist ausschließlich am Sitz des AL-ARABIYYA-INSTITUTE möglich und erfolgt unter Aufsicht.

  1. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

Das AL-ARABIYYA-INSTITUTE haftet nicht für Datenverlust, Fehlbuchungen etc. im Rahmen der Bezahlung durch Kreditkartenabrechnung, Abrechnung über PayPal oder Lastschriftverfahren auf Seiten der abrechnenden Institutionen. Das AL-ARABIYYA-INSTITUTE haftet nicht für den Ausfall der Leistung durch höhere Gewalt oder aus sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Gründen. Die Gewährleistung des AL-ARABIYYA-INSTITUTE beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Ist eine Nacherfüllung nicht möglich oder wird sie vom AL-ARABIYYA-INSTITUTE unberechtigt verweigert oder verzögert, ist die zu prüfende Person nach ihrer Wahl berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind alle Ansprüche der zu prüfenden Person auf Ersatz aus unmittelbaren oder mittelbaren Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter des AL-ARABIYYA-INSTITUTE.

  1. GERICHTSSTAND

Ist der Vertragspartner des AL-ARABIYYA-INSTITUTE Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand für alle unmittelbaren und mittelbaren Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem unter Geltung der vorgenannten Vorschriften geschlossenen Vertrag. Jede Seite hat daneben das Recht, die jeweils andere an deren allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. SCHLUSSBEMERKUNG

Sollten eine oder mehrere der oben genannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Seiten verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.